Ankündigung |
|
Herzlichen Glückwunsch zum 40. Notruf |
|
Gästezugriff begrenzt, es werden nur 3 Posts pro Thread angezeigt.
|
|
Tappi
Der Cheff
[meine Galerie]
Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Dabei seit: 08.02.2011
Beiträge: 8.199
Userpage - Galerie: 2
Userpage - Gästebuch: 7
Guthaben: 1.299.821 Retterchen
Aktienbestand: 250 Stueck
User werben:
geworbene User: 3
Herkunft: Ostwestfalen IRC Chatnick: Tappi Realer Name: Stefan Musikgeschmack: Rock, Oldies, Classic Rock und Irish Folk Interessen: Feuerwehr, Internet Foren, Musik, Elektrotechnik und Landwirtschaft
Musik-Steckbrief
|
|
Herzlichen Glückwunsch zum 40. Notruf |
|
Vor genau 40 Jahren, am 20. September 1973, wurden die bundesweiten Notrufnummern 110 und 112 beschlossen. Zuvor gab es nur in wenigen Städten einheitliche Rufnummern: Wer Hilfe brauchte, musste die örtlichen Nummern für seinen aktuellen Aufenthaltsort kennen.
Doch eine große Bereitschaft zur Einführung des Notrufs gab es zunächst nicht. Erst durch die Hartnäckigkeit der privaten Björn Steiger-Stiftung wurde die Notrufnummer beschlossen – Politiker hielten das Projekt zunächst für zu teuer.
Die Stiftung wurde von Siegfried und Ute Steiger gegründet, nachdem ihr achtjähriger Sohn bei einem Verkehrsunfall ums Leben kam. Fast eine Stunde dauerte es, bis erste Rettungskräfte am Unfallort eintrafen – nichts Ungewöhnliches für die damalige Zeit.
Auf genaue Nachfrage der Stiftung kam heraus: Für den Regierungsbezirk Nordwürttemberg würden die Kosten für die Einrichtung von Notrufnummern 387.000 DM betragen. Für jeden der 18 Landkreise und die Stadt Stuttgart hätte dies also Kosten von 20.000 DM bedeutet.
Siegfried Steiger stellte den Landräten in Aussicht, den Notruf einzurichten – wenn sie sich mit 20.000 DM an der Aktion beteiligen. Sie willigten ein, und so wurde erstmals für 3,6 Millionen Menschen eine einheitliche Notrufnummer geschaffen.
Klage für bundesweite Einführung
Ute Steiger hatte insgesamt 6.000 Briefe an politische Verantwortliche geschrieben. Allerdings sah der Bund die Länder in der Pflicht, die Länder den Bund. Letztendlich reichte das Ehepaar Klage gegen das Land Baden-Württemberg ein.
Erwartungsgemäß wurde die Klage aus verfahrensrechtlichen Gründen abgelehnt. Allerdings schloss der Richter mit einem Plädoyer, “dass er selbst gerne anders entschieden hätte”. Diese Aussage zog bundesweite Medienberichte nach sich – die Politik geriet unter Druck.
Am 20. September 1973 einigten sich Vertreter von Bund und Ländern auf die Einführung des einheitlichen Notrufs. Der damalige Postminister rief spätabends noch bei den Steigers an und teilte mit: “Ihr Dickkopf hat sich durchgesetzt, der Notruf ist beschlossen.”
__________________
|
|
20.09.2013 21:22 |
|
|
Gästezugriff begrenzt, es werden nur 3 Posts pro Thread angezeigt.
|
|
|
Views heute: 94.906 | Views gestern: 98.936 | Views gesamt: 120.191.546
Einkaufen bei Amazon.de
Feuerwehrlive
Radio hören mit Radiodienste.de
| |