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Keine Rettungsgasse gebildet: Urteil gegen Pkw-Fahrer teilweise aufgehoben |
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Tappi
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Keine Rettungsgasse gebildet: Urteil gegen Pkw-Fahrer teilweise aufgehoben |
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Ein Pkw-Fahrer hatte auf einer Bundesstraße innerorts keine Rettungsgasse gebildet, sodass er einen Streifenwagen der Polizei minutenlang an der Weiterfahrt hinderte. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht (AG) Augsburg zu einer Geldstrafe von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot. Nach einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen stellte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) fest, dass es innerorts keine Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse gibt.
Quelle und mehr dazu
https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrich...fgehoben-125746
Das ist mal wieder so typisch für dieses Land und es ist mal wieder ein Freifahrtsschein für alle Deppen, denen die Rettungsgasse am arsch vorbei geht
Meiner Meinung nach sollte auch innerorts die Pflicht bestehen, eine zu bilden
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14.01.2024 21:04 |
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