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» Keine Rettungsgasse gebildet: Urteil gegen Pkw-Fahrer teilweise aufgehoben «

Ein Pkw-Fahrer hatte auf einer Bundesstraße innerorts keine Rettungsgasse gebildet, sodass er einen Streifenwagen der Polizei minutenlang an der Weiterfahrt hinderte. Dafür verurteilte ihn das Amtsgericht (AG) Augsburg zu einer Geldstrafe von 240 Euro und einem Monat Fahrverbot. Nach einer Rechtsbeschwerde des Betroffenen stellte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) fest, dass es innerorts keine Pflicht zum Bilden einer Rettungsgasse gibt.

Quelle und mehr dazu guckst du https://www.feuerwehrmagazin.de/nachrich...fgehoben-125746

Das ist mal wieder so typisch für dieses Land und es ist mal wieder ein Freifahrtsschein für alle Deppen, denen die Rettungsgasse am arsch vorbei geht flop

Meiner Meinung nach sollte auch innerorts die Pflicht bestehen, eine zu bilden



Gepostet am 14.01.2024 um 21:04 von:
Benutzer: Tappi
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