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Aktuelles zur EU-Regulierung von Lampen - Nächstes Aus steht ins Haus |
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Anlass für diesen Beitrag ist zum einen der am 1. September 2018 anstehende Ausphasungstermin gemäß EU-Verordnung 244/2009 für bestimmte Hochvolt-Halogenlampen (230 V, 240 V). Zum anderen erfolgt ein Blick auf die dritte und bislang letzte Stufe der EU-Verordnung 245/2009 für die tertiäre (professionelle) Beleuchtung, die bereits seit dem 13. April 2017 in Kraft ist und sich schwerpunktmäßig auf Entladungslampen (Leuchtstofflampen, Kompakt-Leuchtstofflampen, Hochdrucklampen) bezieht. Sie ist besonders für industrielle, gewerbliche und kommunale Unternehmen von Bedeutung.
Der Beitrag geht im Wesentlichen auf die EU-Verordnungen 244/2009 für nicht gerichtete Haushaltslampen im Teil Halogenlampen und 245/2009 (geändert durch die Verordnung 347/2010) für den Teil Entladungslampen ein. Zu erwähnen wäre noch die EU-Verordnung 1194/2012 („besser spät als nie“) für Lampen mit gerichtetem Licht (zu deutsch: Reflektorlampen jeglicher Art), auf deren Basis es dann im „Schnellverfahren“ vielen Reflektorlampen „an den Kragen ging“. So mussten gute „Halogen-Neulinge“, die die normalen Reflektor-Glühlampen ersetzen sollten, wieder verschwinden. Bei der Häufung dieser EU-Verordnungen ist ein Zusammenspiel nicht feststellbar, sie sind selbst für fachliche Insider oft schwierig zu verstehen. Den Machern in der EU selbst fehlt es oft an Realitätssinn für das Machbare am Produkt und an deren Umsetzung im Fertigungsprozess.
Dem Praktiker in Planung und Ausführung fehlt für ein Durcharbeiten all solcher Details einer EU-Verordnung einfach die Zeit, was außerdem ein lampenfachliches Wissen einschließt bzw. Voraussetzung ist. Er muss vorrangig wissen, welche Erzeugnisse laut EU-Verordnung ausgephast werden, welche dann noch für einen überschaubaren Zeitraum im Handel verfügbar sind und welche ein „Bleiberecht“ haben.
In dieser Art werden hier in Form einer Auswahl die Hauptsortimente von den traditionellen Lampen (Halogenlampen, Entladungslampen) kurz aufgeführt. Dabei sind je Gruppe zwei bis maximal fünf ausgewählte Typvertreter als Bild dargestellt. Auf herstellerbezogene Details bei einzelnen Lampen (z. B. Brennerform, Kühlstellenausbildung u. ä.) musste bei der Vielzahl der Anbieter verzichtet werden. Die vorgenommene Auswahl dürfte nach Auffassung des Autors und fachlicher Konsultation eine gute Wiedererkennung sicherstellen.
Quelle: https://www.elektropraktiker.de/nc/facha...steht-ins-haus/
Siehe auch den Anhang
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23.08.2018 20:37 |
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