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Neuer Rundfunkbeitrag - das ändert sich |
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Tappi
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Neuer Rundfunkbeitrag - das ändert sich |
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Zum Jahreswechsel hat sich die GEZ in Beitragsservice umbenannt und treibt künftig auch "Beiträge" statt "Gebühren" ein. Das ist ab sofort neu.
Die GEZ und auch die dazugehörige Website GEZ.de sind Geschichte. Zum 31. Dezember 2012 hat sich die von vielen Bürgern ungeliebte Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (kurz GEZ) in ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice umbenannt. Erreichbar im Web über Rundfunkbeitrag.de. Und statt "Rundfunkgebühren" müssen ab dem 1. Januar 2013 nun "Rundfunkbeiträge" gezahlt werden.
Dabei spielt ab sofort die Existenz, Anzahl und Art der Geräte keinerlei Rolle mehr. Stattdessen werden die Beiträge je nach Wohnung fällig. Der monatliche Rundfunkbeitrag pro Wohnung, Zweitwohnung oder auch ausschließlich privat genutzter Wohnung liegt bei 17,98 Euro.
Den Begriff "Wohnung" definiert Beitragsservice mit "Eine Wohnung ist eine ortsfeste, baulich abgeschlossene Einheit, die zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird, einen eigenen Eingang hat und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung begehbar ist." Damit bleiben Zimmer und Wohnungen in Gemeinschaftsunterkünften (etwa Kasernen oder Internaten) ebenso beitragsfrei wie Gartenlauben in Kleingartenanlagen.
Bezieher von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder BAföG können per Antrag vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Behinderte Mitbürger mit Schwerbehindertenausweis zahlen 5,99 Euro pro Monat. Weitere Infos zu den geltenden Sonderregeln finden Sie auf dieser Seite.
Bei Unternehmen und Institutionen richtet sich der zu entrichtende Rundfunkbeitrag nach der Anzahl der Betriebsstätten, der Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeit-Beschäftigten, der Zahl der Kraftfahrzeuge und der Zahl der Hotel- und Gästezimmer oder Ferienwohnungen. Bei bis zu acht Beschäftigten fallen in der Beitragsstaffel 1 ein Drittel des Rundfunkbeitrags, also 5,99 Euro pro Monat an. Zwischen 9 bis 19 Beschäftigten muss in der Beitragsstaffel 2 ein voller Rundfunkbeitrag von monatlich in Höhe von 17,98 Euro gezahlt werden. Die höchste Beitragsstaffel 10 gilt ab 20.000 Beschäftigten und hier fallen monatlich 3.236,40 Euro an Kosten an. Beitragsfrei sind dagegen Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken gewidmet sind oder in denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist.
Pro beitragspflichtiger Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere Kraftfahrzeug fallen monatliche Koste in Höhe von 5,99 Euro an. Eine ähnliche Regelung gilt auch für Hotel- und Gästezimmer oder Ferienzimmern. Auch hier sind pro Betriebsstätte das erste Zimmer beziehungsweise die erste Ferienwohnung frei. Für jedes weitere Zimmer oder Wohnung fallen dann jeweils 5,99 Euro pro Monat an Kosten an.
Quelle: PC-Welt
Weiß nicht, also irgendwie finde ich das es vollkommen egal ist wie die sich nun schimpfen, Geld wollen sie trotzdem haben! Und nun geht es nach Wohnungen, was macht ein Taubstummer der weder Radio noch Fernseher hat, soll der dann auch zahlen :vogel:
Firmenfahrzeuge, früher musste man kein Autoradio angeben, heute gehen sie nach Anzahl der Fahrzeuge und es muss gezahlt werden, also verdienen die sich doch jetzt erst recht eine goldene nase wenn ihr mich fragt
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02.01.2013 16:07 |
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