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Musik der DDR bezeichnet die Musik, die in der Deutschen Demokratischen Republik zwischen 1949 und 1990 geschaffen wurde
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Unterhaltungsmusik der DDR Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Ende der Seite springenZum Anfang der Seite springen

Die Unterhaltungsmusik in der DDR versuchte einen Spagat zwischen den verschiedenen Ansprüchen:
- das Verlangen der Zuhörer nach westlich orientierter Musik
- die Ablehnung der Beatmusik besonders von der Ulbricht-Regierung
- das Verarbeiten von Themen, mit denen die Menschen sich beschäftigten
- die staatliche Zensur der Texte.

Westliche Tänze wie Boogie-Woogie und Rock 'n' Roll wurden in den 1950er Jahren noch als barbarisierendes Gift des Amerikanismus angesehen, der die Gehirne der Werktätigen zu betäuben drohe, der die niedrigsten geilsten Instinkte wecke. Ersatz sollte der eigens kreierte Tanz Lipsi bieten. Doch er „war eine reine Propagandasache, die schnell in sich zusammenfiel“.
Die Twist-Welle hingegen hatte etwas unverfänglich Harmloses. So erschienen dann 1963 in der DDR Manfred Krugs Twist in der Nacht und Susi Schusters Jodel-Twist.
1965 wurde hart gegen die aufkommenden Beatbands vorgegangen, während es 1970, zeitgleich mit dem Amtsantritt Erich Honeckers, zu einer bewussten Förderung junger Rockbands kam.
Ab Mitte der 1980er Jahre wurden die Liedtexte direkter und freizügiger.
1988 zog der DDR-Musikwissenschaftler Georg Knepler Bilanz der DDR-Musikpolitik. Wir haben glücklicherweise die prinzipiellen Einwände gegen die Popmusik in unserem Lande aufgegeben, doch die Förderung ist halbherzig, die Sicherstellung der instrumentalen Ausrüstung ist nicht gewährleistet, ihre Auftrittsgelegenheiten sind rar. Offensichtlich waltet das gleiche Syndrom von Überlegungen, das mich seinerzeit Jazz mit Argwohn betrachten ließ.
Die Vergabe einer Spielerlaubnis für Berufsmusiker (Berufsausweis) setzte eine solide musikalische Ausbildung voraus. Musiker ohne Hochschulabschluss mussten eine Prüfung bestehen, die von einer Kommission des Bezirkskomitees für Unterhaltungskunst abgenommen wurde.
Teilweise war eine dem DDR-Regime unpassende politische Haltung von Musikern ein Hinderungsgrund für die Vergabe einer Spielerlaubnis.

Auch die Amateurmusiker (Laienmusiker und nebenberuflich tätige Musiker) als Vertreter des „künstlerischen Volksschaffens“ benötigten für den öffentlichen Auftritt die staatliche Spielerlaubnis. Ohne diese Erlaubnis durften die als „Amateurtanzorchester“ bezeichneten Bands in der Regel keine öffentlichen Auftritte bestreiten.
Dabei waren die sogenannten Amateurmusiker ihren Kollegen aus dem Profilager in Sachen Können oft gleichwertig, wenn sie etwa auf der gesetzlich festgeschriebenen Einstufungen vor einer Abnahmekommission der örtlichen Kulturfunktionäre die höchste Einstufung „Sonderstufe mit Konzertberechtigung“ erreichten. Einige von ihnen, wie Badister aus Rostock, die ihre Professionalität bei der Uraufführung der Rockoper Rosa Laub unter Beweis stellten, konnten sogar Stücke beim staatlich kontrollierten Schallplattenlabel Amiga veröffentlichen.
Bei der auf Ebene der Bezirke veranstalteten Werkstatt für Tanzmusik gab es für die Besten die Auszeichnung „Hervorragendes Amateurtanzorchester der DDR“, wie etwa für die Bluesband Handarbeit 1988. In den 1980er Jahren konnten diese Bands auf Antrag beim Ministerium für Kultur vorspielen und eine auf zwei Jahre befristete Zulassung als Berufsmusiker erhalten. Dieses war mit der Auflage verbunden, am Ende dieser Zeit eine theoretische Musikprüfung abzulegen, um dann dauerhaft im Profibereich tätig werden zu können.
Die besondere Bedeutung der Amateurbands für den Kulturbetrieb in der DDR ist allein ihrer Anzahl zu entnehmen. So standen zum Ende der DDR den etwa 110 professionellen rund 2.000 Amateurbands gegenüber.
14.10.2012 21:42
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