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» Unzulässige FI-Urlaubs-Überbrückung «
Frage: Wir haben bei einem Kunden eine verwirrende Installation vorgefunden, bei der parallel zum FI ein Schalter montiert wurde. Unserer Ansicht nach wird mit diesem Schalter der FI unzulässig überbrückt. Die Anlage wird seit mehreren Jahren so betrieben. Der Installationsverteiler ist scheinbar etwas neuer. Entspricht diese Funktion einer alten Norm?
Antwort: Da hat der Anfragende etwas Schönes vorgefunden, was sicher noch einige „Altvorderen“ als sogenannte „Urlaubsschaltung“ kennen. Um aber nicht eine falsche Hoffnung zu verbreiten, sei hier dringend darauf hingewiesen, dass so etwas noch nie zulässig war und auch heute nicht zulässig ist. Man sprach von Urlaubsschaltung, weil die Leute Angst hatten, dass eventuell während ihres Urlaubs die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (FI), z. B. durch Blitzeinwirkungen, auslösen könnte und dann die Gefriertruhe abtaut oder die Heizung ausfällt. Insbesondere bei Stromkreise die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung im Prinzip gefordert ist, traf das zu. Verwundert hat mich, dass so etwas offenbar heutzutage immer noch gemacht wird, wo doch neuere Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen wesentlich weniger zu ungewollten Auslösungen neigen. Ein Hinterfragen bei der ausführenden Elektrofachkraft wäre sicher sehr aufschlussreich. Der Anfragende sollte auch auf einer Änderung bestehen!
Antwort Autor: W. Hörmann
Quelle
https://www.elektropraktiker.de/nachrich...ueberbrueckung/
Hehe ja die schöne Urlaubsschaltung, so eine habe ich auch schon x male vorgefunden und daraufhin entfernt
Was lernen die Stifte eigentlich in der Schule
Kennen die jungen Meister usw. nicht mal mehr die Urlaubsschaltung, nicht einmal mit Sparwechselschaltung können die was anfangen
Gepostet am 16.07.2018 um 21:52 von:
Benutzer: Tappi
Der Orginal-Beitrag :
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