Köln - Das Verwaltungsgericht Köln hat die Indizierung eines Bushido-Albums durch die Bundesprüfstelle als gerechtfertigt eingestuft.Die Bonner Behörde hatte das 2014 erschienene Album „Sonny Black“ auf die Liste der jugendgefährdenden Medien gesetzt. Die Prüfstelle stufte die Liedtexte als verrohend, gewaltverherrlichend und diskriminierend ein. Dagegen klagte der Rapper. Das Verwaltungsgericht wies die Klage am Freitag jedoch ab.
http://www.tz.de/stars/gericht-stuft-bus...zr-6714039.html
Gepostet am 03.09.2016 um 09:15 von:
Benutzer: JOHANNA
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