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» Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss nicht geduldet werden «

Hallo,

tja Daxler, die Abstimmung lief auch in Bayern, da du hier nicht lebst, gabs für dich auch nichts abzustimmen. So wies da steht. ( es war zumindest HIER eine abstimmung des Volkes ). Es ging darum das Bundesgesetz auf Landesebene nochmal zu verschärfen. Und da weis ich nicht wo all die Raucher waren, an der Wahlurne nicht.

Also nutzt alles Meckern nichts. Gesetz angenommen. Fertig. Mir ist wurscht ob mein Nachbar auf seinem Balkon rauchen würde oder nicht, solanger er auch mal Pause macht. Da hier im Hause kaum Raucher wohnen habe ich auch noch nie Zigarettenrauch wahrgenommen. Es sei denn ich hatte Besuch, denn natürlich darf man bei mir auch Rauchen. Aber draussen, auch bei Minus 20 Grad Augenzwinkern

Und ich nehme mal an das es bei dem Urteil um Dauerqualmer ging. Da ist schon ein großer Unterschied. Wenn einer Dauerkiffen würde hier, wäre mir das auch zuwider, das würde ich auch nicht dulden.

Das ist wie Dauergriller, auch da gibts Gesetze. An die kann man sich halten oder nicht. Wo kein Kläger da kein Richter. Und wenn ein Kläger, muss man halt die Konsequenzen daraus ziehen. Wenn auf der Autobahn steht 80 kann ich zwar auch 120 Fahren, aber die Strafe dafür sollte mir bewusst sein.

Gruß Mario



Gepostet am 20.01.2015 um 22:03 von:
Benutzer: Mariner
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