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» Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon muss nicht geduldet werden «

BGH-Urteil: Wer sich durch den Zigarettenrauch seiner Nachbarn auf dem Balkon gestört fühlt, kann durchsetzen, dass sich die Raucher an einen Zeitplan halten.

Voraussetzung ist eine "wesentliche Beeinträchtigung".

Im konkreten Fall hatte ein Ehepaar aus Brandenburg geklagt, der Fall wird nun erneut geprüft.

http://www.sueddeutsche.de/panorama/urte...erden-1.2307001


Es wird immer bekloppter in diesem Land vogelzeigen



Gepostet am 16.01.2015 um 23:04 von:
Benutzer: Tappi
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php8.retter-radio.de/thread.php?postid=30016#post30016