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» EuGH urteilt gegen deutsche Vorratsdatenspeicherung «

Der EuGH hat entscheiden, dass weite Teile der deutschen Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gegen europäisches Recht verstoßen

Die "allgemeine und unterschiedslose" Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten verstößt gegen EU-Recht. So lautet das Urteil des Europäischen Gerichtshofs , welches am Dienstagvormittag verkündet wurde. Das Gericht stellt damit fest, dass entsprechende Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung im deutschen Telekommunikationsgesetz (TKG) gegen das Unionsrecht verstoßen. Die gespeicherten Daten von Personen könnten dazu verwendet werden, um Profile mit den Gewohnheiten des täglichen Lebens oder mit dem sozialen Umfeld der Personen zu erstellen, was einen Grundrechtseingriff darstelle.

Überraschend kommt das Urteil nicht. Das EuGH bestätigt damit seine früheren Entscheidungen zu ähnlichen Fällen.

Quelle und mehr dazu guckst du https://www.pcwelt.de/news/EuGH-urteilt-...g-11298402.html


Ich bin ja nicht mit allem was dieses EU Recht anbelangt einverstanden und zufrieden, aber diese Nachricht ist nach langem mal wieder richtig gut klatschen klatschen


Für diejenigen die nicht wissen was das sein soll:

Die Vorratsdatenspeicherung ist ein kriminalpolitisches Instrument, das die Anbieter öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder Betreiber eines öffentlichen Kommunikationsnetzes verpflichtet, bestimmte Daten, die von ihnen für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung, Änderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses über Telekommunikationsdienste erhoben werden, zum Zwecke der Ermittlung, Feststellung und Verfolgung von Straftaten zur Verfügung zu stellen. Dabei geht die erwünschte Speicherfrist deutlich über die für reine Vertragszwecke zulässige Dauer hinaus und ist weder durch Vertragszwecke veranlasst wie die Entgeltabrechnung oder die Erstellung eines Einzelverbindungsnachweises auf Wunsch des Kunden noch durch einen bestimmten Tatverdacht. Es werden deshalb die Daten sämtlicher Vertragspartner des Anbieters anlasslos "auf Vorrat" gespeichert.

Die auf Vorrat zu speichernden Daten (z. B. bei Telefonaten die Telefonnummern und Standortdaten der Gesprächspartner, bei Internetbenutzung die Zeit und benutzte IP-Adresse) erlauben demjenigen, der auf sie Zugriff hat, rückwirkend eine Analyse früherer persönlicher sozialer Netzwerke. Mit Hilfe der auf Vorrat zu speichernden Daten lässt sich – ohne dass auf Kommunikationsinhalte zugegriffen wird – das Kommunikationsverhalten jedes Teilnehmers in der Vergangenheit rekonstruieren. In dem Maße, in dem die Telekommunikation zunimmt, wird die Bedeutung solcher Analysen für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen wachsen.

Erklärter Zweck der Vorratsdatenspeicherung ist die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Vorratsdatenspeicherung


Die verbesserte Möglichkeit der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten, hat bis heute nicht wirklich etwas gebracht lach

Darum finde ich dieses Urteil absolut klasse und der Datenschutz ist wieder da, zumindest etwas klatschen

Was mich nur wundert, wieso FB nicht verboten wird, denn die scheren sich ja eh einen Dreck um den Datenschutz flop



Gepostet am 20.09.2022 um 20:39 von:
Benutzer: Tappi
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