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Strandsuchgenehmigungen
Letzte Aktualisierung: 28.04.2022
Für die Suche an den Stränden der Nord- und Ostsee sowie der Binnenseen, ausgenommen die Strände auf dem Gebiet der Hansestadt Lübeck, erteilt das ALSH als zuständige obere Denkmalschutzbehörde ab sofort bis auf Weiteres eine generelle Genehmigung, die von Volljährigen und Geschäftsfähigen über den untenstehenden Download-Link heruntergeladen werden kann. Die generelle Suchgenehmigung gilt nur für Bereiche, die folgende Kriterien erfüllen (Abb.5)
Quelle und mehr dazu, so wie Abb 5
https://www.schleswig-holstein.de/DE/lan...en_02_2020.html
Gepostet am 31.08.2022 um 22:09 von:
Benutzer: Tappi
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